Seit
Ende des 19. Jahrhunderts begann sich in Arnis die Fischerei immer
stärker auszuprägen. Nachdem der preußisch-dänische
Krieg den Handelsbeziehungen zu Dänemark großen Schaden
zugefügt hatte, wurde die bis dahin nebenberuflich betriebene
Fischerei als neuer Erwerbszweig entdeckt und in der Folgezeit konsequent
ausgebaut. Die Zahl der Kutter wuchs, man nahm die Hochseefischerei
auf der Ostsee auf. Der Fischreichtum der Schlei entwickelte sich
zu einem wichtigen volkswirtschaftlichen Faktor und wurde für
viele Anlieger ein Grund, die Fischerei hauptamtlich zu betreiben
und bot einen Ausweg aus dem Dilemma, als die Glanzzeit der Segelschiffahrt
nach dem Krieg und Aufkommen der Dampfschiffe vorbei war.
In der Ausübung der Fischerei sollte es bald zu einem über
100jährigen Kampf zwischen der Stadt Schleswig und den an der
Schlei wohnenden Gutsherren und Bauern kommen: Ein Privileg von 1280 hatte den Holmer Fischern in Schleswig als
Anerkennung ihrer Dienste für König und Stadt die freie
Fischerei auf der ganzen Schlei zuerkannt. Die den Holmer Fischern
im Stadtrecht verliehenen Fischereivorrechte fanden 1480 im behördlichen
Schleibrief ihre Bestätigung.
Sehr bald aber versuchten die an der Schlei wohnenden Gutsherren
- "Schleijunker" genannt - der Stadt Schleswig ihre erteilten
Vorrechte streitig zu machen. Sie legten Heringszäune an und
erweiterten die vorhandenen. Den Holmer Fischern wurden die Netze
geraubt, und sie selbst an Land mißhandelt, verprügelt
und vertrieben. Auf die eingegangenen Klagen nahm Christian III.
mit vielen Ratsherren im Jahre 1540 eine Schleibesichtigung vor.
Als er die ersten Heringszäune bei Arnis erblickte, erließ
er wegen Beeinträchtigung der Schiffahrt und Schädigung
der Holmer Fischerei den Befehl, sie unverzüglich fortzuräumen.
Diese Anordnung wurde allerdings nach einem Mittagsmahl des Königs
bei dem Gutsherrn Wulff Pogwisch auf Buckhagen widerrufen und durch
einen förmlichen Gegenbefehl außer Kraft gesetzt. Immer
wieder kam es zu Protestversammlungen der Beteiligten. Als Herzog
Adolf 1550 erfuhr, daß sich viele neue Fischer am Schleiufer
versammelten, daß - wie es heißt - " durch ihr
Geschrei kein Fisch oder gar wenig in die Schlei kommen kann"
- verbot er derartige Veranstaltungen.
So ist das 16. und 17. Jahrhundert ausgefüllt von Streitigkeiten
zwischen der Stadt Schleswig und den Schleijunkern - von denen die
Gutsherren von Buckhagen, Olpenitz, Roest, Stubbe und Lindau am
meisten genannt werden. Trotz aller Verordnungen und verhängter
Strafen ging der Kampf weiter und nahm noch härtere Formen
an, als die Schlei-Junker zu den Heringszäunen noch die Waadenfischerei
einführten. Als die Besitzerin von Linau die Holmer Fischer
bei ihrer Tätigkeit überfallen und von der Schlei jagen
ließ, ihre Beute und das Fanggerät beschlagnahmte, kam
es zum Prozeß, in dem sie verurteilt wurde, 100 Taler zu zahlen,
die Fanggeräte zurückzuerstatten und Schadensersatz zu
leisten. Nach einer Beschwerde kam es dann zum Vergleich, in dem
beide Parteien das Recht zum Fischen am strittigen Ort erlaubt wurde.
Im jahre 1641 wurde schließlich in Kappeln ein Vertrag abgeschlossen.
Es kam auch hier zum Vergleich zwischen Schleswig und den Besitzern
der adeligen Güter an der Unterschlei, der den Fischerkrieg
zunächst beendete.
Doch dann führten die schleianliegenden Bauern den Kampf weiter
fort. Die Holmer klagten in einem Schreiben an den Magistrat: "Sie nehmen uns den von Gott bescherten Segen von dem Munde fort!".
Der Befehl des damaligen Fischmeisters Johann Heckelauer im Jahre
1647, sich in Gottorp einzufinden, die Fanggeräte anzugeben
und fürstliche Gebührnisse zu entrichten, wurde mißachtet.
Man fischte in gewohnter Weise weiter und leistete denselben Widerstand
wie zuvor die Schlei-Junker. Zu den vorhandenen Fischern der Unterschlei
gesellten sich auch noch die Arnisser, die am 1. März 1667
von Herzog Friedrich Christian Albrecht das Privileg zum Fischen
mit Angeln und Netzen bis Schleimünde erhalten hatten. Die
Rechtsverhältnisse auf der Schlei wurden immer verworrener.
Um das Fischereirecht neu zu ordnen, erließ der König
im Jahre 1805 auf Antrag der Stadt Schleswig ein "Proklam".
Es wurde eine Kommission gebildet, bei der nicht weniger als 55
Ansprüche von den Ortschaften an der Schlei geltend gemacht
wurden.
Die gestellten Anträge wurden in den meisten Fällen angenommen
und haben ihre Anerkennung gefunden. Neue Schwierigkeiten traten
auf, als sich bei den Orten Kappeln, Arnis und Maasholm zahlreiche
Einwohner die Fischerei als Hauptberuf gewählt hatten. Diese
glaubten, auch das Recht zur Fischerei mit Waaden (Schleppnetzen) zu haben. Trotz eines vom Rat der Stadt Schleswig erlas-senen
Mandats, des Verbots und angedrohter Strafen setzten Kappelner und
Arnisser die Waadenfischerei weiter fort, so daß sich der
Amtmann von School im Hause Gottorp gezwungen sah, mit 35 Soldaten
nach Arnis zu fahren, um die Fanggerärte zu beschlagnahmen.
Die versteckten Waaden wurden in der Grödersbyer Schmiede und
in einem Brunnenschacht entdeckt und sichergestellt. Nachdem acht
Fischer ihre Zuwiderhandlungen eingestanden hatten, zog die Besatzung
am 2. April 1846 wieder ab. Der Amtmann erließ ein neues Verbot
und drohte bei Nichtbefolgung mit Belegung und Einquartierung von
Arnis. Nun versuchten die Arnisser, den Heringsfang für Rechnung
der Kommune zu betreiben. Pochend auf die verbrieften Rechte und
vom starken Freiheitswillen durchdrungen, ließen sie sich
trotz mehrfacher Drohungen nicht wieder entmutigen. Schleswig beschritt
darauf den Klageweg. In der Klageschrift vom 24. März 1849
heißt es: "Arnis soll für schuldig erklärt
werden, sich der angemaßten Gerechtigkeit der Waaden und Netze
zu enthalten!".
Prozesse, bei denen es sich darum handelte, ob unter Netzen auch
Waaden zu verstehen seien, folgten. Das Appelationsgericht in Kiel
entschied am 12. Juli 1854 gegen Arnis und stellte fest, daß
der Flecken nicht zur Waadenfischerei berechtigt sei. So verblieb
Arnis nur noch die Klein-fischerei. Bei einem anderen Prozeß
um die Fischerei-gründe wurde als Grenze nach Westen die Büsdorfer
Breite bestimmt. Die getroffenen Grenzregelung wurde von Arnis nicht
akzeptiert, es wurde aber auch keine Beschwerde mehr eingereicht
- "De Arnisser harrn dat Prozessieren satt!"
Text nach Dr. Walter Luth, in: "Arnis -
kleine Stadt mit großer Vergangenheit"
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Alte Aufnahme der Arnisser Kutter

Vor vielen Jahren. Arnisser Fischer präsentieren einen in der Ostsee gefangenen seltenen Seeteufel
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